Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Gregor Schliepe im Gespräch mit Rechtsanwalt Alexander Bredereck, ebenfalls Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
Was unternimmt der WEG-Verwalter, dem eine Anfechtungsklage zugestellt wird?
Der WEG-Verwalter ist nach § 27 Abs. 2 Nr. 2. WEG Zustellungsbevollmächtigter der im Beschlussanfechtungsverfahren beklagten übrigen Wohnungseigentümer. Wenn ihm vom zuständigen Gericht eine Anfechtungsklage zugestellt wird, gilt es, schnell zu handeln.
Video Beschlussanfechtung II – Fachanwalt Schliepe im Gespräch